Bundesrat beschließt Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht – wichtiger Schritt für den ländlichen Raum
Der Bundesrat hat am 27. März 2026 einem Gesetz zugestimmt, das den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufnimmt. Damit wird der Wolf künftig als jagdbare Tierart geführt – unter klaren gesetzlichen Voraussetzungen und weiterhin eingebettet in den bestehenden Artenschutz.
Der CDU-Kreisverband begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich als wichtigen und längst überfälligen Schritt hin zu einem wirksamen Wolfsmanagement.
Besonders hervorheben möchten wir in diesem Zusammenhang das langjährige Engagement unseres Landtagsabgeordneten Dr. Frank Schmädeke. Seit 2017 setzt er sich mit großem Einsatz für dieses Thema ein, steht im engen Austausch mit Weidetierhaltern, Verbänden und Behörden und hat die Sorgen und Herausforderungen im ländlichen Raum immer wieder klar benannt.
Für dieses unermüdliche Engagement danken wir ihm ausdrücklich.
Differenzierung nach Erhaltungszustand
Kern der Neuregelung ist die Unterscheidung zwischen einem günstigen und einem ungünstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation.
Liegt ein günstiger Erhaltungszustand vor, können die zuständigen Behörden revierübergreifende Managementpläne aufstellen. Ziel ist es, den Bestand dauerhaft zu sichern und gleichzeitig auf regionale Entwicklungen zu reagieren. In solchen Fällen kann eine Bejagung in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober ermöglicht werden, sofern der günstige Zustand dadurch nicht gefährdet wird.
Ein günstiger Erhaltungszustand ist dann gegeben, wenn die Population langfristig gesichert ist, ausreichend Lebensraum und Nahrung vorhanden sind und keine Gefahr des Aussterbens besteht.
Bei einem ungünstigen Erhaltungszustand bleibt die Jagd hingegen auf Ausnahmefälle beschränkt. Sie ist dann nur zulässig, um erhebliche wirtschaftliche Schäden abzuwenden oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit. Zusätzlich können schwer schützbare Weidegebiete – etwa an Deichen oder in alpinen Regionen – gezielt für Maßnahmen freigegeben werden.
Wachsende Herausforderungen für die Weidetierhaltung
Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland ist ein Erfolg des Artenschutzes. Gleichzeitig nehmen jedoch die Konflikte mit der Weidetierhaltung seit Jahren spürbar zu.

Im Jahr 2024 wurden bundesweit rund 1.100 Übergriffe registriert, bei denen etwa 4.300 Nutztiere verletzt oder getötet wurden. Für Herdenschutzmaßnahmen wurden rund 23,4 Millionen Euro aufgewendet, hinzu kamen etwa 780.000 Euro an Ausgleichszahlungen für betroffene Tierhalter.
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage offizieller Wolfsmonitoring-Daten Niedersachsen (NLWKN)
Diese Entwicklung zeigt deutlich, wie groß der Handlungsdruck insbesondere im ländlichen Raum geworden ist.
Ausgewogener Ansatz zwischen Schutz und Praxis
Mit der Aufnahme ins Jagdrecht wird ein notwendiger Ausgleich geschaffen: Der Wolf bleibt geschützt, gleichzeitig erhalten die Länder mehr Handlungsspielraum für ein aktives und regional angepasstes Management.
Aus Sicht des CDU-Kreisverbandes ist klar: Artenschutz und Weidetierhaltung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Ziel muss ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Wolf sein, der die Interessen der Menschen im ländlichen Raum ebenso berücksichtigt wie den Schutz der Art.
Das Gesetz wird nun ausgefertigt und tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
