Bundesrat beschließt Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht – wichtiger Schritt für den ländlichen Raum
Der Bundesrat hat am 27. März 2026 einem Gesetz zugestimmt, das den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufnimmt. Damit wird der Wolf künftig als jagdbare Tierart geführt – unter klaren gesetzlichen Voraussetzungen und weiterhin eingebettet in den bestehenden Artenschutz. Der CDU-Kreisverband begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich als wichtigen und längst überfälligen Schritt hin zu einem wirksamen Wolfsmanagement.…
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